Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, DJ
Heiner, im folgenden “DJ Heiner“ genannt finden folgende
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

  1. Allgemeines
    Für die Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die
    nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser
    Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der
    Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene
    Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich
    schriftlich zugestimmt.
  2. Angebote und Abschluss
    Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande,
    wenn DJ Heiner eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an
    den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in
    Schriftform festgehalten werden.
  3. Leistungen
    DJ Heiner bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des
    Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
    (1) Mobiler DJ und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut
    Angebot
    (2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik
    (3). GEMA-Gebüren trägt immer der Veranstalter.
    Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber
    oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die
    Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über
    die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).
  4. Preise
    Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für
    Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich
    ohne gesetzliche MwSt (§ 19 Abs. 1 UstG Kleinunternehmertum).
    Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind,
    werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
    Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
  5. Auftragsstornierung
    Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14
    Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung kostenfrei und ohne Angabe von
    Gründen schriftlich beim Leistungserbringer widerrufen. Bei Stornierung
    eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem
    Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in
    Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das
    sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr
    stornierbare Leistungen.
  • vor 180 Tagen wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro
    berechnet.
  • bis 180 Tage vor der Veranstaltung 250,- Euro
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung der Feier 350,- Euro;
  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage;
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.
    Ausnahmen:
    Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem
    Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten
    gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ Heiner ist möglich durch:
    technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall,
    Tod. In diesem Falle wird versucht durch DJ Heiner ein Ersatz-DJ zu
    gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen. Rücktritt vom Vertrag / von
    der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu
    erfolgen.
  1. Leistungserbringungen und Störungen
  • a)Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der
  • Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte
  • Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt
  • dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und
  • schlagen Regulierungsversuche durch den Leistungserbringer fehl,
  • erhöht sich die Haftung höchstens auf die im Angebot aufgeführte
  • Summe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des
  • Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausdrücklich
  • ausgeschlossen.
  • Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach
  • Leistungserbringung bei DJ Heiner anzuzeigen, andernfalls erlöschen
  • sämtliche etwaige Ansprüche.
  • b)Sollte an technischen Komponenten durch mutwillige oder fahrlässige
  • Beschädigung, unsachgemäße Stromführung (z.B. Überspannung),
  • Diebstahl oder Witterung ein Schaden entstehen, haftet hierfür der
  • Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für seine Gäste.
  • c) Der Leistungserbringer ist berechtigt, die Anlage abzuschalten oder
  • abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder ihn selbst
  • gefährden. Gleiches gilt für witterungsbedingte Ursachen bei
  • Außenveranstaltungen.
  1. Leistungsverzug
    Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der
    Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort
    nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens
    30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug.
    Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Heiner berechtigt, Zinsen in Höhe des von
    den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
    Kontokorrentkredite zu berechnen.
  2. Zahlungsbedingungen
    Ich bin grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der
    Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden
    grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders
    lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur
    Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich
    festgestellt und von DJ Heiner anerkannt wurde.
    Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der
    Forderungsbetrag auf meinem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist.
    Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt
    er seine Zahlungen ein, so ist DJ Heiner zum sofortigen Vertragsrücktritt
    ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.
    In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche
    Forderungen von DJ Heiner sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ
    Heiner Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers
    in Frage stellen, behält sich DJ Heiner das Recht vor, vom Vertrag
    zurückzutreten.
    DJ Heiner ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
  3. Nutzung von übermittelten Informationen
    Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten
    Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe
    an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die DJ Heiner
    Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ Heiner für
    andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ Heiner erstellte Konzepte
    und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und
    Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung
    durch DJ Heiner verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Heiner
    die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die
    betreffenden Informationen von DJ Heiner übermittelt worden wären.
    Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ Heiner
    vorbehalten.
  4. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen
    zwischen DJ Heiner und dem Auftraggeber gilt das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
  5. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der
    gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
    Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz
    oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
    bekannt ist.
  6. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
    undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
    undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
    Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
    Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
    deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
    die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
    Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
    entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.